öffentliche Aufgabenträger
- öffentliche Aufgabenträger
die Träger ⇡ öffentlicher Aufgaben in einem gegliederten Gemeinwesen. Zu den ö.A. zählen: (1) Die regional abgegrenzten ⇡ Gebietskörperschaften (in der Bundesrepublik Deutschland Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände), die jeweils eine Vielzahl öffentlicher Aufgaben erfüllen; (2) die funktional (und ggf. zusätzlich regional) abgegrenzten ⇡ Parafisci (in der Bundesrepublik Deutschland v.a. die Sozialversicherungsträger); (3) ⇡ öffentliche Unternehmen, Kirchen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände u.Ä.
Lexikon der Economics.
2013.
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